Die Approbationsausbildung am hsi verbindet fundiertes Fachwissen mit innovativen, praxisnahen Lehrmethoden. Dabei profitieren Sie von individueller Betreuung und einem starken Netzwerk, das Sie optimal auf Ihre berufliche Zukunft vorbereitet.
Absolvent:innen von Psychologie-Studiengängen, die eine heilkundliche Approbation als Psychologische:r Psychotherapeut:in anstreben.
Die Ausbildung am hsi ist berufsbegleitend organisiert – im sogenannten Vollzeitmodus über einen Zeitraum von ca. drei Jahren. Sie ermöglicht eine parallele Teilzeitberufstätigkeit durch kompakte Formate und eine klare zeitliche Struktur.
600 Stunden theoretischer Unterricht (in der Regel dreitägige Kursblöcke im Abstand von ca. 6-8 Wochen), Vermittlung systemischer und integrativer Inhalte (inkl. verfahrensübergreifender Grundlagen).
120 Stunden, eingebettet in den Lehrplan und im Rahmen von zwei fünftägigen Kompaktseminaren.
Mind. 150 Stunden Einzel- und Gruppensupervision
Mind. 1. 200 Stunden in einer psychiatrischen klinischen Einrichtung mit Weiterbildungsbefugnis für Psychiatrie und Psychotherapie oder an einer gleichwertig zugelassenen Einrichtung.
Mind. 600 Stunden an einer von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung, in der Praxis eines Arztes oder Ärztin mit einer ärztlichen Weiterbildung in der Psychotherapie oder einer/s Psychologischen Psychotherapeut:in.
Das hsi verfügt über Kooperationsverträge mit entsprechenden Einrichtungen.
Nach Bestehen der Zwischenprüfung folgen min. 600 Behandlungsstunden unter Supervision in der Institutsambulanz des hsi oder in für uns zugelassenen Lehrpraxen.
Die vergüteten Behandlungsstunden ermöglichen eine weitgehende Refinanzierung der Ausbildungskosten.
Die Approbationsausbildung am hsi folgt einem integrativen Konzept, das verschiedene wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren sinnvoll miteinander verbindet. Grundlage ist die Vorgabe der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, wonach Kenntnisse in allen vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie (WBP) anerkannten Verfahren vermittelt werden müssen.
Viele unserer Lehrtherapeut:innen bringen neben ihrer systemischen Qualifikation auch Zusatzkompetenzen in anderen Psychotherapieverfahren mit. So fließen u. a. Elemente aus folgenden Richtungen in unsere Ausbildung ein:
Ergänzt wird das Curriculum durch verfahrensübergreifende Methoden wie:
Darüber hinaus bietet das hsi im Rahmen der sogenannten "freien Spitze" die Möglichkeit zur fachlichen Vertiefung – u. a. in:
Unser Ziel ist eine Ausbildung aus einem Guss: fundiert, praxisnah, vielfältig – mit einem klaren systemischen Fokus und offenem Blick für angrenzende Verfahren.
Für die Teilnahme an der Approbationsausbildung mit Ziel Psychologische:r Psychotherapeut:in am hsi gelten die Vorgaben des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG).
Grundvoraussetzung:
Ein Diplom oder Masterabschluss im Studiengang Psychologie, der das Fach Klinische Psychologie nachweislich enthält.
Anerkannte Abschlüsse:
Laut § 5 Abs. 2 PsychThG erfüllen folgende Abschlüsse die gesetzlichen Voraussetzungen:
Wichtige Hinweise zur Masterregelung:
Der Gesetzgeber hat das PsychThG bislang nicht vollständig an neue Studienabschlüsse angepasst. Deshalb gilt:
Anrechnung von Vorleistungen:
Tätigkeiten z. B. in der Psychiatrie, bereits absolvierte systemische Weiterbildungen oder andere Vorerfahrungen können nur eingeschränkt auf die Approbationsausbildung angerechnet werden. Die Entscheidung darüber liegt bei der zuständigen Prüfungsbehörde.
Weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen finden Sie auf der Webseite des Regierungspräsidiums Baden-Württemberg.
Nach Abschluss der theoretischen und praktischen Ausbildung folgt eine schriftliche, vom Landesprüfungsamt durchgeführte Prüfung sowie eine mündliche Prüfung am hsi. Nach Bestehen wird die Approbation beim Landesprüfungsamt erteilt.
Studienleiter: Dr. sc. hum. Rüdiger Retzlaff und ca. 30 weitere Dozent:innen.
Bewerbungen für das Jahr 2027-2029 sind ab sofort möglich. Für die Bewerbung zur Approbationsausbildung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Hier können Interessent:innen sich direkt online bewerben. Sie werden durch ein Online-Bewerbungsformular geführt, in dem persönliche Daten eingegeben und Bewerbungsunterlagen hochgeladen werden können. Nach Absenden der Bewerbung wird eine automatische Eingangsbestätigung verschickt.
Nach Erhalt und Prüfung der Unterlagen laden wir Sie ggfs. zu einem Bewerbungsgespräch ein, das ca. 45 Minuten dauert. Das Gespräch dient dem wechselseitigen Kennenlernen und der Überprüfung der Erwartungen aneinander.
Wir empfehlen vor einer Bewerbung die Teilnahme an einer unserer Online-Informationsveranstaltungen.
Mit Absenden der Bewerbung ist die Anmeldung zur Ausbildung verbindlich. Es wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 150,- Euro fällig, unabhängig davon, ob der durch das hsi zugesagte Platz angenommen wird. Erfolgt keine Zusage durch das hsi, entfällt die Bearbeitungsgebühr.
Ein Rücktritt ist bis spätestens 6 Wochen vor dem ersten Ausbildungsblock und nur in Schriftform möglich. Die anlässlich der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrages entrichtete
Bearbeitungsgebühr wird bei einem Rücktritt vom Ausbildungsvertrag nicht erstattet. Die Ausbildungsteilnehmenden verpflichten sich, bei einem Rücktritt die erste Rate in
Höhe von 415,- € als Aufwandsentschädigung zu übernehmen. Im Falle eines nicht fristgerechten Rücktritts fallen die Hälfte der Gebühren des betreffenden Kursjahres in jeweils aktueller Höhe an.
In der Kostenberechnung für die gesamte Approbationsausbildung sind enthalten:
Ab 2027 betragen die Gesamtkosten für die Ausbildung 27.616,- Euro. Auf die theoretische Ausbildung und die Gruppenselbsterfahrung entfallen 17. 546,- €. Das bedeutet, nach einem einmaligen Anfangsbetrag von 1. 850 € sind im Verlauf der dreijährigen Ausbildung monatliche Raten (36 Monate) von 436, – € zu zahlen. Hinzu kommen eine einmalige Aufnahmegebühr von 150 Euro sowie Prüfungsgebühren (Zwischenprüfung 230 € und Abschlussprüfung 600 €) sowie 270-300 € für eine obligatorische Haftpflichtversicherung. Die Kosten für die Einzelsupervision (mind. 50 Stunden) und die Gruppensupervision (max. 100 Stunden), ca. 9.000,- €, werden direkt mit den Supervisor:innen abgerechnet.
Unterrichtsmaterialien sowie Pausensnacks werden kostenfrei vom hsi gestellt. Kosten für Unterkunft, Verpflegung sowie Fahrkosten sind nicht enthalten.
Die Kosten können durch die Honorare für die Ausbildungstherapien refinanziert werden.
Durch das Psychotherapeutengesetz von 2020 hat sich die Weiterbildung zur/zum Psychologischen Psychotherapeut:in und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut:in nach neuer Weiterbildungsordnung weitgehend gewandelt. Aktuell hat das hsi entschieden, mit dem Start dieser Weiterbildung zunächst abzuwarten, bis die gesetzlich Finanzierung verbindlich geregelt ist. Diese Entscheidung betrifft auch den geplanten Aufbau einer Approbationsausbildung für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Wir halten Sie auf dem Laufenden und informieren auf unserer Website, sobald eine fundierte Planung und Umsetzung möglich ist.